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03.1993
Rhythmische Geräusche und Zischlaute
Vom verblüffenden Sachverstand der Justiz im Umgang mit EDV

von Holger Siegel

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand", hat einmal ein kluger Mann gesagt. Und die Wege des Herrn sind bekanntlich unergründlich. Ein Blick auf das Kapitel Justiz und EDV belegt das einwandfrei: Es ist schon beachtlich, welche Eingebungen der Herr dem Juristenstand im Kampf gegen die Software-Piraterie gibt. Der Münchner Anwalt und Diplom-Ingenieur Günter von Gravenreuth hat sich in den einschlägigen Gerichtsakten umgetan und ist dabei auf geballten Sachverstand in Sachen EDV gestoßen. Keine Frage: Die Software-Piraten dieser Welt gehen schweren Zeiten entgegen.
Ein Staatsanwalt hat beispielsweise einen ganz neuen Zusammenhang zwischen Betriebssystem und Programmiersprachen aufgedeckt: "Das Betriebssystem der Homecomputer ist Basic, größere Computer werden in einer höheren Programmiersprache betrieben. Die verteidigende Seite bemüht sich einstweilen, mit Mythen über die Leistungen von Systementwicklern Und Programmierern endlich aufzuräumen. "Es gibt jede Menge Literatur, in der Programmiermethoden geschildert werden. Man braucht lediglich abzuschreiben und die einzelnen Module zusammenzusetzen, ließ ein Anwalt per Schriftsatz verkünden. Manche Kollegen sehen das ähnlich. "Die streitigen Computerprogramme sind keine persönlichen geistigen Schöpfungen. Sie sind allenfalls Bausteine für einen Computerablauf und ohne die weiteren Bestandteile dieses Ablaufs (Disk, Abspielgerät, Computer, Befehlseingabe, Screen etc.) in sich unbrauchbar und wertlos", gab einer zu Protokoll. Und ein anderer schließlich hat die ganze Programmierer-Zunft eindeutig als Scharlatane entlarvt: Von wegen geistige Leistung! Schließlich sind "... die nunmehr bereits in Betrieb genommenen Computer ohne weiteres in der Lage, selbstständig entsprechende Computerprogramme herzustellen". Angesichts solcher epochaler Erkenntnisse der Anwälte wollen auch die Gerichte nicht zurückstehen. Das Mannheimer Landgericht hat bereits 1982 - wohl anhand eines Ausdrucks festgestellt, dass Computerprogramme eine völlig sinnlose Angelegenheit sind: "Dem Betrachter tritt vielmehr eine endlose Aneinanderreihung von Zeilen gegenüber, die mit aus sich heraus nicht verständlichen Buchstaben und Zahlenkombinationen gefüllt sind."
Zu solch scharfsinnigen Feststellungen sind die Gerichte natürlich nicht zuletzt deswegen fähig, weil sie von Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrem ständigen Kampf um Recht und Ordnung in der Computerbranche tatkräftig und kompetent unterstützt werden. Es beginnt schon bei der Beweissicherung: Da werden Disketten in Ermittlungsakten geklammert, gelocht und sauber abgeheftet oder - der Handlichkeit wegen - gefaltet per Post versandt. Nur noch selten zeichnen sich die Ermittlungsbehörden im Umgang mit Disks durch jene gewisse Hilflosigkeit aus, die die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankfurt offenbarte: "Als Anlage reiche ich 15 nicht näher gekennzeichnete quadratische; flache Gegenstände aus hartem Kunststoff zurück; die ihrer Strafanzeige vom 26.9.1990 gegen K. beilagen. Da ein Zusammenhang mit dieser Anzeige nicht erkennbar ist und auf 'Anlagen' solcher Beschaffenheit auch nicht hingewiesen wurde, gehe ich davon aus, dass diese Gegenstände nur versehentlich mitgesandt worden sind."
Andere wissen sich da mit kreativen Ermittlungsmethoden zu helfen. So legte ein Jurist offensichtlich die Programmkassette eines Homecomputers in die heimische Stereoanlage ein und ließ nach einer kritischen Hörprobe das zuständige Gericht wissen, dass "die Sprache der Computerprogramme in erster Linie in rhythmischen Geräuschen, in der Wiedergabe von Zischlauten liegt". Selbst bei technischen Fragen der Vervielfältigung eröffnet ein Staatsanwalt der Branche neue Horizonte: "Möglicherweise werden auch von bereits fotokopierten Disks wiederum Kopien gefertigt." Das dürfte dann allerdings strafbar sein, denn ein anderer Staatsanwalt ist sich sicher, "... dass Disketten seit 1985 urheberrechtlich geschützt sind".
Ihr Wissen behält die Staatsanwaltschaft nicht etwa egoistisch für sich, sie stellt es auch der Kriminalpolizei in Form von nützlichen Tipps zur Verfügung: "Im übrigen ist die Sachbehandlung nicht schwierig. Man betritt die Wohnung mit dem Durchsuchungsbefehl, stößt alsbald auf den Tisch mit dem Computer, und in einem der nebenstehenden Kästen befinden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Disketten", ließ ein Staatsanwalt die Kriminalbeamten angesichts einer bevorstehenden Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen wissen. Bei solch klaren Anweisungen kann kaum noch etwas schief gehen. Das scheinen sogar die Software-Piraten anzuerkennen. Als Reaktion passen sie sich dem Niveau an, auf dem manche Juristen mit der Software-Problematik umgehen: "Diese Disks werden gem. dem deutschen Reinheitsgebot kopiert", ließ ein Pirat die Kunden in seinem Katalog wissen.

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